Mit der Kanzlei Prof. Dr. Reischl Rechtsanwälte können Sie auf profunde Erkenntnisse und Erfahrungen bauen, die wir durch umfassende wissenschaftliche Tätigkeiten mittels Grundlagenforschung und Rechtsprechungsanalyse im deutschen und europäischen Recht gewonnen haben. Diese Kompetenz kann auch Ihr Vorsprung werden.
RA Prof. Dr. Klaus Reischl gehört als habilitierter Universitätsprofessor für das gesamte Bürgerliche Recht, das Prozessrecht sowie die Privatrechtsgeschichte zu den anerkannten Experten des Zivilrechts, ausgewiesen durch eine Vielzahl publizierter Forschungsarbeiten.
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Prof. Dr. Klaus Reischl hat Monographien aus dem Erbrecht und Bankrecht sowie dem Zivilprozessrecht veröffentlicht. Ferner hat er die Kommentierung der Vorschriften über die Grundpfandrechte (§§ 1113-1203 BGB; Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) und über die Schenkungen von Todes wegen (§ 2301 BGB) für den juris Praxiskommentar verfasst, ein Projekt der größten juristischen Datenbank Deutschlands, das seit dem Jahr 2003 auf dem Markt etabliert ist. Diese innovative Kombination aus Print- und Onlinekommentar zählt heute zu den in der Rechtspraxis bedeutendsten Großkommentaren zum BGB.
Ein eigenes Lehrbuch zum Insolvenzrecht von Prof. Dr. Klaus Reischl ist im November 2008 in der renommierten Reihe „Schwerpunkte“ im Verlagshaus C. F. Müller in erster Auflage erschienen; die Drittauflage ist derzeit in Bearbeitung.