Prof. Dr. Klaus Reischl ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig, seit 2005 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie seit 2006 auch Fachanwalt für Insolvenzrecht; in 2009 hat er den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert. Als habilitierter (außerplanmäßiger) Universitätsprofessor an der Universität Passau hat er die wissenschaftliche Befähigung für die Fachgebiete Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht sowie Privatrechtsgeschichte der Neuzeit nachgewiesen.
Prof. Dr. Klaus Reischl ist seit 2004 hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig. Er ist überwiegend im Wirtschaftsrecht (Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht) tätig. In 2005 wurde er zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, in 2006 zum Fachanwalt für Insolvenzrecht, in 2009 hat er den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert.
Als habilitierter Universitätsprofessor an der Universität Passau hat Klaus Reischl die höchste wissenschaftliche Befähigung für die Fachgebiete Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht sowie Privatrechtsgeschichte der Neuzeit akademisch nachgewiesen. Seine universitäre Expertise setzt er seither in seiner nebenberuflichen Vorlesungstätigkeit an der Universität Passau ein. Er ist wissenschaftlich ausgewiesen durch eine Vielzahl publizierter Forschungsarbeiten, v. a. zum Insolvenzrecht und zum Grundstücksrecht; eine Auswahl der von ihm verfassten Lehrbücher und Kommentierungen finden Sie HIER.
RA Prof. Dr. Klaus Reischl gehört als habilitierter Universitätsprofessor für das gesamte Bürgerliche Recht, das Prozessrecht sowie die Privatrechtsgeschichte zu den anerkannten Experten des Zivilrechts, ausgewiesen durch eine Vielzahl publizierter Forschungsarbeiten.
Prof. Dr. Klaus Reischl ist als Rechtsanwalt in allen Bereichen des Wirtschafts- Vertrags- und Immobilienrecht außergerichtlich und gerichtlich tätig.
Im Vordergrund der Mandatsbearbeitung steht die gründliche und exakte juristische Aufarbeitung des Sachverhalts mittels umfassender und detaillierter Erfassung der Rechtslage anhand aller in Deutschland verfügbarer juristischen Datenquellen. Auf dieser Grundlage können zielführende einvernehmliche Lösungen oder gerichtliche Ergebnisse erzielt werden.